Information zur TV-Kabelversorgung
Zum 01. Juli 2024 tritt eine gesetzliche Änderung im Telekommunikationsgesetz in Kraft. Gemäß dieser neuen Regelung dürfen die Kabelgebühren ab dem genannten Datum nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden.
Als Ihr Vermieter möchten wir Ihnen versichern, dass Sie sich keine Gedanken über Ihren Kabelanschluss machen müssen.
Wir werden weiterhin den Kabelanschluss für Sie zur Verfügung stellen, so dass Sie wie gewohnt fernsehen können – Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Das Kabelfernsehen ist seit dem 01. Januar 2024 für alle unsere Mieter kostenlos!